Veröffentlicht am Mai 17, 2024

Der Glaube, die GmbH schütze Ihr Privatvermögen vollständig, ist ein gefährlicher Irrtum.

  • Die persönliche Haftung wird nicht durch Pech, sondern durch nachweisbare Fehler bei Finanzen, Krisenmanagement und Dokumentation ausgelöst.
  • Eine D&O-Versicherung ist kein Freifahrtschein; entscheidend für den Schutz sind die spezifischen Klauseln und Ihr eigenes, sorgfältiges Handeln.

Empfehlung: Schützen Sie sich nicht durch Hoffnung, sondern durch den Aufbau einer lückenlosen Beweiskette, die jede Ihrer unternehmerischen Entscheidungen juristisch absichert.

Als Geschäftsführer einer GmbH vertrauen Sie auf ein zentrales Versprechen des deutschen Gesellschaftsrechts: die Haftungsbeschränkung. Sie gehen davon aus, dass im schlimmsten Fall nur das Gesellschaftsvermögen haftet, während Ihr privates Vermögen – Ihr Haus, Ihre Ersparnisse, die Zukunft Ihrer Familie – sicher ist. Doch diese Sicherheit ist trügerisch. Die Realität in deutschen Gerichtssälen zeigt ein anderes Bild, in dem der „Schleier der Gesellschaft“ öfter zerreißt, als viele Unternehmer annehmen.

Die üblichen Ratschläge wie „handeln Sie wie ein ordentlicher Kaufmann“ oder „schließen Sie eine D&O-Versicherung ab“ sind zwar richtig, greifen aber zu kurz. Sie adressieren nicht den Kern des Problems: die kritischen Momente, in denen eine scheinbar kleine Unachtsamkeit oder eine schlecht dokumentierte Entscheidung eine juristische Lawine auslöst, die direkt auf Ihr Privatvermögen zielt. Die Angst vor diesem Szenario ist für viele Geschäftsführer ein ständiger Begleiter, besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.

Doch was wäre, wenn der wahre Schutz nicht in der Gesellschaftsform selbst liegt, sondern in Ihrer Fähigkeit, in genau diesen Drucksituationen die richtigen, und vor allem nachweisbar richtigen, Schritte zu unternehmen? Die entscheidende Frage ist nicht, *ob* Sie haften können, sondern *wie* Sie eine unangreifbare Beweiskette aufbauen, die Sie im Ernstfall entlastet. Es geht darum, die juristischen Fallstricke zu kennen, bevor Sie hineintreten.

Dieser Artikel führt Sie als Ihr persönlicher Fachanwalt durch die gefährlichsten Haftungsfallen für GmbH-Geschäftsführer. Wir werden nicht bei den Grundlagen stehen bleiben, sondern die konkreten Situationen analysieren, in denen Ihr Privatvermögen in Gefahr gerät, und Ihnen präzise, juristisch fundierte Strategien an die Hand geben, um einen wirksamen Schutzwall zu errichten.

Um Ihnen eine klare Orientierung zu geben, gliedert sich dieser Leitfaden in praxisrelevante Abschnitte. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Themen, die wir detailliert beleuchten werden, um Ihr Vermögen umfassend zu schützen.

Warum der „Schleier der GmbH“ reißen kann und Sie privat zahlen müssen

Der Grundsatz der Haftungsbeschränkung ist das Fundament der GmbH. Doch dieses Fundament hat Risse, die sich unter Druck zu gefährlichen Spalten weiten können. Die sogenannte Durchgriffshaftung ist keine juristische Fiktion, sondern eine reale Gefahr, die immer dann entsteht, wenn die strikte Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und Ihrer Privatsphäre missachtet wird. Gerichte zögern nicht, diesen Schleier zu lüften, wenn der Anschein erweckt wird, die GmbH sei nur ein Mantel für private Geschäfte.

Ein klassischer Fall ist die Vermögensvermischung. Sobald private Rechnungen vom Geschäftskonto bezahlt werden oder umgekehrt, ohne dass dies sauber als Darlehen oder Gehaltsentnahme verbucht wird, erodiert die Trennung. Ein weiterer, noch gefährlicherer Fall ist der sogenannte existenzvernichtende Eingriff. Dies liegt vor, wenn Sie der Gesellschaft systematisch Vermögenswerte entziehen, obwohl deren finanzielle Schieflage offensichtlich ist, und sie dadurch zahlungsunfähig wird. In solchen Fällen argumentieren Gläubiger erfolgreich, dass Sie die Gesellschaft missbraucht haben, und die Haftung trifft Sie persönlich und unbeschränkt.

Die Bedrohung ist nicht theoretisch. Eine aktuelle Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt die Dimension des Problems: Allein im Bereich der Managerhaftpflicht wurden zuletzt rund 2.200 D&O-Schäden mit durchschnittlich fast 100.000 Euro pro Fall gemeldet. Dies verdeutlicht, dass Pflichtverletzungen von Geschäftsführern regelmäßig zu erheblichen finanziellen Forderungen führen, die ohne ausreichenden Schutz direkt das Privatvermögen bedrohen.

Wie wählen Sie eine D&O-Versicherung, die im Ernstfall wirklich zahlt?

Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) wird oft als Allheilmittel gegen die persönliche Haftung angepriesen. Sie ist zweifellos ein zentraler Baustein Ihrer persönlichen Risikostrategie, doch der Abschluss einer Police allein ist kein Freifahrtschein. Der Teufel steckt, wie so oft im juristischen Bereich, im Detail der Versicherungsbedingungen. Eine unpassende oder lückenhafte Police wiegt Sie in falscher Sicherheit und entpuppt sich im Schadensfall als wertlos.

Der erste Schritt ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Diese muss sich am realen Risiko orientieren, das von Ihrer Branche, der Unternehmensgröße und der Komplexität Ihrer Geschäfte abhängt. Eine zu geringe Deckungssumme kann bei einem großen Schadenfall schnell aufgebraucht sein, und die Restforderung geht wieder zu Ihren Lasten. Die Kosten variieren stark und sind ein Indikator für den gebotenen Schutz.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen groben Anhaltspunkt zu den marktüblichen Prämien, basierend auf einer Analyse von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die als Orientierung für D&O-Kosten dienen kann.

D&O-Versicherung: Ein Kostenüberblick für GmbH-Geschäftsführer
Unternehmensgröße Jahresumsatz Versicherungssumme Jahresprämie
Kleine GmbH 1-2 Mio. € 1 Mio. € ab 774 €
Mittlere GmbH 9 Mio. € 2-3 Mio. € 2.000-5.000 €
Große GmbH >20 Mio. € 5+ Mio. € 10.000-50.000 €

Viel wichtiger als die Prämie sind jedoch die Ausschlussklauseln. Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind grundsätzlich nie versichert. Doch achten Sie besonders auf Ausschlüsse bei grober Fahrlässigkeit, Strafverfahren oder im Kontext der Insolvenzverschleppung. Ebenso kritisch ist die Nachmeldefrist: Sie sollte mindestens fünf Jahre betragen, um Sie auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen vor alten Forderungen zu schützen. Eine sorgfältige Prüfung des Kleingedruckten durch einen spezialisierten Berater oder Anwalt ist unerlässlich.

Sanieren oder Insolvenz anmelden: Wo verläuft die strafrechtliche Grenze?

In der Krise steht jeder Geschäftsführer vor einem Dilemma: Ist das Unternehmen noch zu retten oder ist der Punkt erreicht, an dem der Gang zum Insolvenzgericht unausweichlich wird? Diese Entscheidung ist nicht nur unternehmerisch, sondern auch strafrechtlich von höchster Brisanz. Zögern Sie zu lange, riskieren Sie eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), die mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Handeln Sie überstürzt, vernichten Sie möglicherweise die letzte Sanierungschance.

Das Gesetz zieht hier eine scharfe Linie. Die Insolvenzantragspflicht wird durch zwei Zustände ausgelöst: die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH nicht mehr in der Lage ist, 90 % ihrer fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Überschuldung bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, eine positive Fortführungsprognose kann aufgestellt werden. Die Fristen für den Antrag sind extrem kurz und dulden keinen Aufschub.

Zeitstrahl zeigt kritische Fristen zwischen Sanierung und Insolvenzantragspflicht

Wie die Visualisierung andeutet, ist der Zeitkorridor für Entscheidungen eng. Laut einer Analyse der aktuellen Regelungen nach § 15a InsO müssen Sie den Insolvenzantrag unverzüglich stellen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. „Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Jeder Tag, den Sie ohne dokumentierte Sanierungsbemühungen verstreichen lassen, erhöht Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Die Haftungsfalle bei nicht abgeführten Sozialbeiträgen für Geschäftsführer

Eine der heimtückischsten und am häufigsten unterschätzten Haftungsfallen für GmbH-Geschäftsführer ist die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. In einer Liquiditätskrise mag es verlockend erscheinen, die Zahlungen an die Krankenkassen aufzuschieben, um dringendere Rechnungen zu begleichen. Dies ist jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), die direkt und unerbittlich auf Ihr Privatvermögen und Ihre persönliche Freiheit zielt.

Das Gesetz ist hier eindeutig: Der Geschäftsführer ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Sozialversicherungsbeiträge pünktlich abgeführt werden. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern, bei denen eine Rangfolge in der Krise noch diskutabel wäre, haben die Einzugsstellen der Sozialversicherung eine absolute Priorität. Eine verspätete Zahlung, selbst wenn sie später nachgeholt wird, kann bereits den Straftatbestand erfüllen. Die Konsequenzen sind gravierend, wie die Kanzlei BMS Rechtsanwälte in einer Analyse zum Thema warnt:

Die strafrechtlichen Konsequenzen treffen den Geschäftsführer der GmbH selbst. Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen (z.B. bei Verwendung gefälschter Belege) kann Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bevorstehen.

– BMS Rechtsanwälte, Sozialversicherungsbeiträge – Haftung des Geschäftsführers

Die praktische Anwendung des Gesetzes ist streng und lässt wenig Spielraum. Die folgenden Beispiele illustrieren, wie schnell der Tatbestand erfüllt sein kann.

Fallbeispiel: Vorsätzliche Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB

Ein Geschäftsführer meldet einen neuen Mitarbeiter nicht bei der Krankenkasse an, um die Liquidität kurzfristig zu schonen, und führt keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Dies stellt bereits eine Straftat nach § 266a Abs. 1 StGB dar. In einem anderen Fall gibt ein Unternehmer bewusst zu niedrige Löhne an die Sozialversicherung weiter, um Beiträge zu sparen. Auch dieses Handeln fällt direkt unter den Straftatbestand des § 266a Abs. 2 StGB und führt zur persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung des Geschäftsführers.

Protokollierungspflicht: Wie Sie beweisen, dass Sie wie ein „ordentlicher Kaufmann“ gehandelt haben

Der Maßstab, an dem das Handeln eines Geschäftsführers gemessen wird, ist die „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“. Dieser Begriff klingt vage, doch in der juristischen Praxis wird er sehr konkret: Haben Sie Ihre Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsgrundlage getroffen und können Sie dies im Nachhinein beweisen? In der Krise zählt nicht, was Sie gedacht, sondern was Sie dokumentiert haben. Ihre Protokolle, Analysen und Beschlüsse sind Ihre wichtigste Verteidigungslinie – Ihre persönliche Beweiskette.

Jede weitreichende Entscheidung, insbesondere wenn sie mit Risiken verbunden ist, muss sorgfältig protokolliert werden. Dies gilt für Investitionen, Personalmaßnahmen, strategische Neuausrichtungen und vor allem für alle Maßnahmen, die in einer wirtschaftlichen Schieflage ergriffen werden. Ein lückenhaftes oder fehlendes Protokoll wird von einem Gericht im Zweifelsfall immer zu Ihren Lasten ausgelegt. Es wird angenommen, dass eine nicht dokumentierte Entscheidung auch nicht sorgfältig getroffen wurde.

Digitale Dokumentation und rechtssichere Archivierung von Geschäftsführerentscheidungen

Die digitale Archivierung bietet moderne Möglichkeiten, eine rechtssichere Dokumentation aufzubauen. Entscheidend ist jedoch der Inhalt. Ein Gesellschafterbeschluss oder ein Geschäftsführungsprotokoll muss mehr sein als nur eine Ergebnisfeststellung. Es muss den gesamten Entscheidungsprozess transparent und nachvollziehbar abbilden, um als Beleg für Ihr sorgfältiges Handeln zu dienen. Eine Analyse von Experten im Gesellschaftsrecht zeigt, welche Elemente unverzichtbar sind.

Ihr Plan für krisensichere Beschlüsse: 5 Punkte zur Überprüfung

  1. Informationsgrundlage dokumentieren: Listen Sie alle Daten, Berichte, Analysen und Gutachten auf, die Ihrer Entscheidung zugrunde lagen.
  2. Alternativenprüfung protokollieren: Führen Sie alle ernsthaft geprüften Handlungsoptionen auf, inklusive einer kurzen Pro- und Contra-Abwägung.
  3. Entscheidung nachvollziehbar begründen: Erläutern Sie logisch und verständlich, warum die gewählte Option gegenüber den Alternativen bevorzugt wurde.
  4. Abstimmungsergebnis exakt festhalten: Protokollieren Sie nicht nur das Ergebnis (z.B. „einstimmig angenommen“), sondern auch das genaue Stimmverhalten (wer hat mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt).
  5. Weisungen der Gesellschafter schriftlich sichern: Dokumentieren Sie jede von der Gesellschafterversammlung erhaltene Weisung präzise und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Wie schreiben Sie eine Verfahrensdokumentation, die den Prüfer in 5 Minuten zufriedenstellt?

Die Verfahrensdokumentation nach den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wird oft als reines Bürokratiemonster wahrgenommen. In Wahrheit ist sie ein mächtiges präventives Werkzeug zur Haftungsvermeidung. Sie beschreibt, wie Ihre digitalen Geschäftsprozesse – von der Angebotserstellung über die Rechnungslegung bis zur Archivierung – ablaufen. Eine fehlende oder mangelhafte Verfahrensdokumentation ist ein schwerer formeller Mangel, der es einem Betriebsprüfer erlaubt, Ihre gesamte Buchführung zu verwerfen und eine Hinzuschätzung vorzunehmen. Die daraus resultierenden Steuernachzahlungen können existenzbedrohend sein und fallen im Zweifel auf Sie als Geschäftsführer zurück.

Der Schlüssel zu einer wirksamen Verfahrensdokumentation liegt nicht in der Länge, sondern in der Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Ein Prüfer hat wenig Zeit und möchte schnell verstehen, dass Ihre Prozesse geordnet und kontrolliert ablaufen. Ziel ist es, ihm auf den ersten Blick zu signalisieren: „Hier ist alles in Ordnung.“ Eine gut strukturierte Dokumentation beginnt daher immer mit einer Management-Zusammenfassung (einem „One-Pager“), die die wesentlichen Systeme, die daran beteiligten Personen und die implementierten Kontrollmechanismen übersichtlich darstellt.

Ein zentraler Aspekt, auf den Prüfer besonders achten, ist das Interne Kontrollsystem (IKS). Wie stellen Sie sicher, dass Eingangsrechnungen korrekt sind, bevor sie bezahlt werden? Wie verhindern Sie, dass Daten unbemerkt verändert werden? Hier ist die Beschreibung konkreter Kontrollen wie des Vier-Augen-Prinzips entscheidend. Es reicht nicht, das Prinzip nur zu benennen. Sie müssen beschreiben, wer (welche Rolle) was (welche Kriterien) wann (in welchem Prozessschritt) prüft und wie diese Prüfung dokumentiert wird (z.B. durch einen digitalen Freigabestempel). Diese Präzision schafft Vertrauen und verhindert tiefgreifende Prüfungen.

Steuerfahndung vor der Tür: Was Sie sagen dürfen (und was Sie schweigen müssen)

Es ist das Horrorszenario für jeden Geschäftsführer: Unangekündigt stehen Beamte der Steuerfahndung im Büro und präsentieren einen Durchsuchungsbeschluss. In dieser extremen Stresssituation werden die entscheidenden Fehler gemacht. Falsche Kooperation oder unbedachte Äußerungen können später als Schuldeingeständnis gewertet werden und Ihre Verteidigungsposition massiv schwächen. Das Wichtigste in diesem Moment ist, Ruhe zu bewahren und Ihre Rechte zu kennen – insbesondere Ihr Recht zu schweigen.

Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Dieses in § 136 der Strafprozessordnung (StPO) verankerte Recht ist Ihr stärkstes Schild. Jede inhaltliche Aussage, jede Erklärung zu Geschäftsvorfällen oder Dokumenten ist potenziell gefährlich. Ihre einzige Aufgabe ist es, höflich, aber bestimmt auf Ihr Schweigerecht zu verweisen und sofort Ihren Steuerberater oder einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter unmissverständlich an, keinerlei Aussagen gegenüber den Beamten zu machen.

Während Sie inhaltlich schweigen, müssen Sie die Durchsuchung selbst dulden. Hier ist kooperatives, aber kontrolliertes Verhalten gefragt. Verlangen Sie, den Durchsuchungsbeschluss in Ruhe zu lesen und eine Kopie davon zu erhalten. Achten Sie darauf, welche Räume und Unterlagen durchsucht werden dürfen. Begleiten Sie die Beamten und dokumentieren Sie genau, welche Aktenordner, Computer oder Datenträger beschlagnahmt werden. Bestehen Sie am Ende auf der Aushändigung eines detaillierten Durchsuchungsprotokolls. Dies ist für die spätere anwaltliche Verteidigung unerlässlich.

Für den Ernstfall sollten Sie einen klaren Notfallplan haben. Die folgenden Schritte sind Ihre sofortige Checkliste:

  1. Durchsuchungsbeschluss prüfen: Verlangen Sie nach § 105 StPO sofortige Einsicht in den Beschluss und prüfen Sie dessen Umfang.
  2. Anwalt kontaktieren: Rufen Sie ohne Verzögerung Ihren Steuerberater oder Fachanwalt an. Sagen Sie nichts, bevor dieser eintrifft.
  3. Schweigen nutzen: Berufen Sie sich auf Ihr Recht nach § 136 StPO. Sie müssen keine Fragen zum Sachverhalt beantworten.
  4. Kooperativ wirken: Verhalten Sie sich ruhig und höflich, aber machen Sie keinerlei inhaltliche Zugeständnisse.
  5. Mitarbeiter instruieren: Weisen Sie alle anwesenden Mitarbeiter an, ebenfalls von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
  6. Unterlagen sichern: Fertigen Sie eine genaue Liste oder Fotos der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger an.
  7. Protokoll verlangen: Lassen Sie sich ein vollständiges Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aushändigen, bevor die Beamten gehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Private Haftung ist real und entsteht durch konkrete, nachweisbare Fehler bei Finanzen, Krisenmanagement und Dokumentation – nicht durch Pech.
  • Ihre wichtigste Verteidigungslinie ist die Dokumentation. Jede kritische Entscheidung muss nachvollziehbar begründet und lückenlos protokolliert sein.
  • Kennen Sie die kritischen Fristen und Pflichten (Insolvenz, Sozialbeiträge, Kapitalverlust) und handeln Sie präventiv, um Haftungsfallen zu umgehen.

Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen, wenn das Eigenkapital zu 50 % aufgezehrt ist?

Ein weiterer kritischer Moment, der eine sofortige und formal korrekte Reaktion erfordert, ist der Verlust der Hälfte des Stammkapitals. Diese Situation, oft als „hälftiger Kapitalverlust“ bezeichnet, ist ein gesetzlich definierter Alarmzustand. Gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, sobald Sie aus der Bilanz oder einer unterjährigen Übersicht diesen Verlust feststellen.

Das Ignorieren dieser Pflicht ist eine gravierende Pflichtverletzung, die eine persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft für daraus entstehende Schäden nach sich ziehen kann. Der Zweck dieser Regelung ist es, die Gesellschafter frühzeitig über die prekäre Lage zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, über das weitere Schicksal der Gesellschaft zu entscheiden – sei es durch Sanierungsmaßnahmen wie eine Kapitalerhöhung oder im schlimmsten Fall durch die Einleitung der Liquidation. Die Einberufung der Versammlung muss „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen.

Die Pflicht gilt nicht nur für die reguläre GmbH, sondern in verschärfter Form auch für die Unternehmergesellschaft (UG). Wie eine Information der IHK Darmstadt klarstellt, besteht bei einer UG die Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung nicht nur bei hälftigem Kapitalverlust, sondern bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Dies unterstreicht die besondere Schutzbedürftigkeit des geringen Stammkapitals der UG. Ihre Aufgabe als Geschäftsführer ist es hier, proaktiv zu handeln und die Gesellschafter formal korrekt in die Verantwortung zu nehmen.

Der Schutz Ihres Privatvermögens ist kein passiver Zustand, sondern ein aktiver Prozess. Er erfordert ständige Wachsamkeit, präzises Wissen um die juristischen Fallstricke und vor allem eine disziplinierte, lückenlose Dokumentation Ihrer unternehmerischen Sorgfalt. Beginnen Sie noch heute damit, Ihre internen Prozesse zu überprüfen und eine unangreifbare Beweiskette für Ihr Handeln aufzubauen.

Häufige Fragen zum Schutz des Privatvermögens als Geschäftsführer

Welche Kernpunkte muss ein ‚One-Pager‘ für den Prüfer enthalten?

Die Management-Zusammenfassung Ihrer Verfahrensdokumentation sollte dem Prüfer auf einen Blick die wesentlichen Informationen liefern. Dazu gehören eine Übersicht der genutzten IT-Systemlandschaft (z.B. ERP, FiBu-Software), eine grafische Darstellung der Kernprozesse (z.B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen) und eine klare Beschreibung des implementierten Internen Kontrollsystems (IKS), das die Korrektheit der Prozesse sicherstellt.

Wie dokumentiere ich das Vier-Augen-Prinzip GoBD-konform?

Um das Vier-Augen-Prinzip GoBD-konform zu dokumentieren, reicht die bloße Erwähnung nicht aus. Beschreiben Sie konkret die Kontrollen bei der Rechnungsfreigabe: Definieren Sie, wer (Rolle 1, z.B. Abteilungsleiter) was (sachliche Richtigkeit) prüft und wer (Rolle 2, z.B. Buchhaltung) anschließend die formale und rechnerische Korrektheit kontrolliert. Dokumentieren Sie zudem, wie dieser Prüfschritt im System nachweisbar festgehalten wird (z.B. durch digitale Stempel mit Zeit- und Benutzernamen).

Geschrieben von Viktoria Viktoria von Hagens, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzrecht. Expertin für Geschäftsführerhaftung, Unternehmenssanierung und rechtssichere Vertragsgestaltung im B2B-Umfeld.